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Impressum, AGB
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 Johan H. Hegner  -Touristikservice-
-Vermittlung von Reisedienstleistungen -

Pf. 110648, Akademiestrasse 37,
D-76056 Karlsruhe, Germany

Fon +49-(0)721-22455
Tourservice (AT) web.de

St-ID.Nr.  3508302875 / IDNr. 9365882071

Allgemeine Reisebedingungen  von

HEGNER Touristikservice -Vermittlung von Reisedienstleistungen -  
(Tourservice-Asia.de, Fly2Asia.eu , Asian-Explorer.info)    

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.  

1. Abschluss des Reisevertrags  

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat: Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich.  

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen  

Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen auch einen Sicherungsschein, mit dem die nach Paragraph 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.    

3. Leistungen / Nebenabreden  

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch Hegner Touristikservice (Asian-Explorer, Fly2Asia) .  

4. Linienflugleistungen  

Wir weisen darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistung enthalten sind, Hegner Touristikservice Fly2Asia/Asian-Explorer)   nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von mir lediglich vermittelt

5. Preiserhöhungen
 
5.1 Allgemeine Flug- und Touristikleistungen

Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von   Hegner Touristikservice (Asian-Exporer)   als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung.   Hegner  Touristikservice  (Asian-Explorer,Fly2Asia)  empfiehlt und bietet an, Flugscheine für Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.       

5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife   

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist  der  Eingang  Irer Erklärung  innerhalb  der üblichen Geschäftszeiten  ( MO - SA ) bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat  Hegner Touristikservice  (Fly2Asia/Asian-Explorer)  Anspruch auf eine angemessene  Entschädigung  gemäß  Paragraph 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepakets, also Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person.

6.1 Vermittlung von Linienflügen    

Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von   Hegner Touristikservice (Fly2Asia, Asian-Exporer)   als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung.   Hegner  Touristikservice  (Fly2Asia, Asian-Explorer)  empfiehlt und bietet an, Flugscheine für Fern & Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen. Bei Stornos wird ein Bearbeitungsaufwand von min. 50,- Eur faellig.

Allgemeine Info zu den Flugpreisen: 
!! Die aufgefuehrten Preise sind i.d.Regel (wenn nicht anders angegeben)  zusaetzlich der jeweiligen sogn. Tax & Zuschlaege die je nach Bestimmungsort unterschiedlich sein koennen, diese werden bei der Buchungsanfrage mitgeteilt, bzw.  sind auf unseren Seiten sep. aufgefuehrt diese sind zum Flugpreis zu addierendiese sind auch den taeglichen Waehrungsschwankungen US$ & € betroffen und koennen sich noch bis zum Tag der Ticketausstellung aendern .!!
Bei Storno der Reservierung wird vor Rechnungstellung & Ticketing ein Stornoendgeld  von EUR 10,- EUR erhoben!

6.2 Vermittlung von Charterflügen     

Für Flugleistungen zu Sondertarifen, in ihrer Buchungsbestätigung , beträgt die Rücktrittsgebühr stets mehr als  30,-.  Bei Sondertarifen können bis zu 100% Stornogebühren anfallen.  52,- ab 28 Tage vor Abflug und jederzeit nach Ticketausstellung 10 - bis 29 Tage vor Abflug und vor Ticketausstellung. (Preise in EURO)

6.3 Anschlussarrangement einschließlich Flugpauschalreise


b)
Mietwagen Bis Reiseantritt  40,- EUR pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Nachgewiesen ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.

Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter
.  - ab 6 Tage vor Reiseantritt 100%  - 14-7 Tage vor Reiseantritt 50%  - 21-15 Tage vor Reiseantritt 40%  - 30-22 Tage vor Reiseantritt 20% Bis 31 Tage vor Reiseantritt 15%, mindestens 50,- EUR  

6.4 Ausnahmen Gruppenreisen


Bis Reiseantritt  20,- EUR pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Nachgewiesen ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.     

6.5 Umbuchungen
    

Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%, min 30,- EUR

7. Ersatzpersonen
  

Bis Reisebeginn (Pauschal-bzw.Veranstalterreise) kann der Kunde verlangen, das statt seiner ein Dritter an der Reise teil nimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,- EUR pro Person. Eine Stellung einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht möglich. Hier gilt § 6.5.    

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
  

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Hegner Touritikservice (Asian-Explorer)  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.  

9. Gewährleistungen / Abhilfe
    

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse (oder an uns direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadenersatz ausdrücklich geltend machen.     Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.     Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.    

10. Änderung vor Ort
    

Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung/ Airline  oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann.     Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.    

11. Haftungsbeschränkung
    

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von  (Asian-Explorer, Fly2Asia) herbei geführt worden ist, bzw. Hegner Touristikservice  (Asian-Explorer, Fly2Asia)   allein wegen eines Verschuldens verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktsicher Haftung bleiben unberührt.    

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.    

Hegner Touristikservice (Asian-Explorer)  haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass  Hegner Touristikservice  (Asian-Explorer, Fly2Asia)  die Verzögerung zu vertreten hat.  

Bei Langzeitaufenthalten sind unbedingt die lokalen Visavorschriften einzuhalten. Bei One-Way/Einweg Flügen sind unbedingt die Visa Vorschriften und Befoerderungsbedingungen der Airlines zu beachten! Soweit vorhanden.

3. Flugzeiten 
Soweit  Hegner-Touristikservice / Fly2Asia, Asian Explorer vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.  Informieren Sie sich vor Reiseantritt von den aktuellen Abflugzeiten!    Anschluss- und Rückflugzeiten   hat  sich der Kunde  72   Stunden   vor   dem  jeweiligen   Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.    Bei uns gebuchte und reservierte Flüge können Sie in der Regel bei     AMADEUS "Check my Trip"  ( auch in Deutsch )  https://www.checkmytrip.com   einsehen / bzw. überprüfen.

Für    Flugverspätungen und   Verzögerungen haftet Hegner  Touristikservice (Fly2Asia, Asian-Explorer)  nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Hegner Touristikservice  (Fly2Asia, Asian-Explorer) zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.    

14. Gerichtsstand    

Der  Gerichtsstand von   Hegner Touristikservice  (Asian-Explorer, Fly2Asia) ist in 76133 Karlsruhe . Für den Fall, dass der Vertragspartner von Hegner Touristikservice (Asian-Explorer,Fly2Asia)    keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist  sowie für  den  Fall, dass  es sich bei dem  Vertragspartner für      Hegner Touristikservice  (Asian-Explorer)   um Vollkaufleute handelt, wird   als Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.    

15. Unwirksamkeit einer Reisebedingung   

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der uebrigen Reisebedingungen.

Johan H. Hegner  -Vermittlung von Reisedienstleistungen -
Pf. 110648, Akademiestrasse 37, D-76056 Karlsruhe,Germany
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Tourservice (AT) web.de

St-ID.Nr.  3508302875 / IDNr. 9365882071

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Jetzt   ist   die   viel   beschworene   Schwarze Airline Liste der EU da.  Circa 90 Fluggesellschaften sind aufgeführt, bei den n deutsche Passagiere besser nicht einsteigen sollten. Die entsprechende Rechtsnorm zur Info ist set dem 16. Juli 2006 in Kraft.

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